| "Was Sie schon immer über CHARTA wissen wollten..."
Ich bin noch Mehrfachagent / Einfirmen-Vertreter. Kann ich schon CHARTA-Partner werden?
Die CHARTA -Partnerschaft ist Versicherungsmaklern vorbehalten. Wenn Sie aber aktuell 'auf dem Sprung' in den Maklerstatus sind, sollten wir über eine Übergangsregelung sprechen. Hier ist manches möglich.
Kann man CHARTA 'ausprobieren'?
Ja. Wir bieten Ihnen eine sechsmonatige Probepartnerschaft, in der Sie unsere Services ausgiebig im Tagesgeschäft testen können.
Die Probepartnerschaft kann von beiden Seiten jeweils zum Ende des nächsten auf die Kündigung folgenden Monats beendet werden. Die notwendigen Unterlagen finden Sie hier. Welche der CHARTA - Dienstleistungen MUSS ich nutzen?
Keine. Wir bieten Ihnen einen Blumenstrauß an Services, aus dem Sie diejenigen aussuchen können, die für Sie nutzbringend sind. Eine Pflicht zur 'Abnahme' von Dienstleistungen besteht ausdrücklich nicht. Das gilt übrigens auch für unsere Deckungskonzepte.
Allerdings sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass die Leistungsbausteine nur dann als erfolgreich angesehen werden und dauerhaft fortgeführt werden können, wenn Sie auch von einer ausreichenden Anzahl Kollegen genutzt werden. Ich bin Einfirmenvertreter und möchte Makler werden. Inwieweit können Sie mir dabei helfen?
Zunächst, indem wir Ihnen von Makler typischerweise benötigte und nachgefragte Dienstleistungen zur Verfügung stellen, etwa haftungssichere Deckungskonzepte, mit denen Sie eine gute Marktposition erlangen werden.
Außerdem durch die Bereitstellung von Know How im Bereich Makler- und Wettbewerbsrecht oder technischer Ausstattung (Software, etc.). Der Kontakt mit Kollegen vor Ort wird darüber hinaus helfen, vermeidbare Fehler zu umgehen und zu lernen, welche Produktpartner die geeigneten sind. Wer leitet die Geschicke CHARTAs?
Grundsätzlich: Der vom Aufsichtsrat eingesetzte Vorstand. Dieser ist geschäftsführend tätig und leitet das CHARTA-Team. Durch unsere eher genossenschaftlich ausgerichtete Organisation und natürlich die Vorschriften des Aktiengesetzes haben Sie jedoch umfassende Gestaltungs- und Mitsprachemöglichkeiten. Besonders engagierte Kollegen arbeiten in Beiräten mit oder organisieren als 'Repräsentanten' unsere Stammtische.
Welche Beträge sind - neben dem Monatsbeitrag - noch aufzubringen?
Die meisten der CHARTA - Dienstleistungen sind im Monatsbeitrag enthalten. Lediglich für NAFI ist eine einmalige Einrichtungspauschalen zu entrichten, die laufernden Lizenzgebühren hierfür sind jedoch bereits enthalten. Gelegentlich zu nutzende Angebote können ebenfalls ein Entgelt bedingen, etwa regionale Schulungen, unsere externen 'Help Desks' für Steuer- und Arbeitsrecht.
Eine detailierte Aufschlüsselung der CHARTA-Dienstleistung und eventueller, zusätzlicher Kosten können Sie unserer entnehmen. Ich nutze bereits Morgen & Morgen / NAFI / JDC. Was nun?
Ganz einfach. Mit allen diesen Dienstleistern ist vereinbart, dass evtl. vor dem Zustandekommen einer CHARTA - Partnerschaft geschlossenen Verträge ruhend gestellt werden, und zwar von einem Monat auf den anderen. Damit entfällt die jeweilige Lizenzgebühr (bei JDC ab 1 Mio. Bestand), solange Sie CHARTA - Partner sind.
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